FAQ - Oft gestellte Fragen
1 ) Ich interessiere mich für einen Garten in der Anlage, was muss ich tun?
- Um in die Interessentenliste für einen Garten aufgenommen zu werden einfach das Dokument unter "Downloads" ausfüllen und an unsere Mailadresse schicken, oder zu Sprechzeiten ins Vereinsbüro kommen und den Antrag ausfüllen/abgeben. Sobald Gärten frei sind, werden Sie informiert und können an den Besichtigungen teilnehmen. Einen Garten können Sie aber nur erwerben, wenn Sie passives Mitglied des Vereins sind, dies muss dann gesondert beantragt werden.
2 ) Darf sich jemand anderes um meinen Garten kümmern weil ich es nicht (mehr) kann oder möchte?
- Nur im Krankheits- oder Urlaubsfall darf sich jemand anderes um den Garten kümmern. Ansonsten ist der Pächter oder der Nebenpächter dazu verpflichtet sich selbst um den Garten zu kümmern. Ein engagieren eines Gartenbau- oder sonstigen Unternehmens ist nur in Ausnahmefällen gestattet. (Hierzu kann der Vorstand Auskunft geben)
3 ) Welche Regeln gelten bezüglich der Nutzung meines Gartens?
- In der Kleingartenordnung der Stadt Mannheim (zu finden unter "Downloads") sind jegliche Rechte und Pflichten aufgeführt. An diese muss sich der Pächter halten.
4 ) Ich möchte zwar einen Kleingarten, aber dort nichts anpflanzen, ist das in Ordnung?
- Nein. Beim KGV Mannheim Friedrichsfeld handelt es sich um einen Kleingartenverein. Mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Parzelle muss zum Anbau von Obst & Gemüse genutzt werden.
5 ) Ich möchte mit einem Anhänger Material zum oder von meinem Garten befördern, aber das Tor ist zu, wie komme ich rein?
- Bitte einfach per Mail, per WhatsApp oder per Anruf an Vorstand wenden. Wir öffnen dann für den benötigten Zeitraum die Tore. In Ausnahmefällen geht das auch spontan. Die Tore sind aus versicherungstechnischen Gründen abgeschlossen. Freien Zugang zum Garten habt ihr jederzeit über den Türschlüssel zur Anlage.
6 ) Darf ich in meinem Garten Kleintiere halten?
- Nein. Gemäß Kleingartenordnung ist die Haltung und Zucht von Tieren in den Parzellen nicht erlaubt.
7 ) Ich möchte eine(n) Pool/Planschbecken im Garten haben, darf ich?
- Ja, allerdings gilt folgende maximale Größe gemäß der Kleingartenordnung der Stadt Mannheim: max. 0,50 m hoch, max. 2 m Durchmesser
8 ) Wie sieht es mit einem Trampolin aus, darf ich das aufstellen?
- Wir dulden Trampoline, auch wenn die Kleingartenordnung hier enge Regeln steckt. Das Trampolin muss allerdings gut gegen Wind gesichert sein. In Falle von Schäden an Gärten oder Einrichtungen dritter durch das Trampolin haftet allerdings, wie außerhalb des Vereinslebens, der Pächter selbst.
9 ) Darf ich meinen Garten einfach privat verkaufen?
- Nein. Wer seinen Garten abgeben möchte muss sich an den Vorstand wenden, dieser lässt den Garten von offizieller Seite Schätzen (Kosten von € 50,- werden vom Pächter übernommen) und lädt alle die auf der Interessentenliste zu einem Besichtigungstermin ein. Es obliegt dem Vorstand dem Kauf zuzustimmen oder einen Käufer zu bestimmen, wenn es mehrere Interessenten gibt. Die Parzelle ist nicht Eigentum des Pächters, der Kleingartenverein darf entscheiden wer aufgenommen wird und nur wer aufgenommen wird, darf einen Garten erwerben.
10 ) Ich möchte bauliche Veränderungen an meiner Parzelle vornehmen, darf ich das so einfach machen?
- Nein, nicht so ohne weiteres. Der Um- oder Anbau von Gartenhäusern, errichten von Pergolen oder Gewächshäusern und Pflanzunterständen unterliegen alle gewissen Vorgaben. VOR dem Beginn des Baus muss ein Bauantrag beim Vorstand eingereicht werden, der durch selbigen genehmigt sein muss, bevor die Arbeiten beginnen.
11 ) Was sind Obleute und was sind deren Aufgaben?
- Obleute stellen die Verbindung zwischen den Pächtern und dem Vorstand dar. In jeder der 4 Anlagen ist ein Obmann oder eine Obfrau zuständig für die Einhaltung der Pflichten der Pächter, aber auch der erste Kontakt wenn es Fragen oder Probleme gibt. Die Obleute sind vom Vorstand weisungsbefugt, können Sie ein Problem nicht lösen, suchen diese den Kontakt zum Vorstand, der dann schlussendlich eingreift.