Schaukasten

Ruhezeit

Vom 1 April bis einschließlich 31 Oktober gelten die in der Mitgliederversammlung am 21. März 2015 beschlossene Ruhezeiten.

 

Montag bis Freitag

20:00 Uhr bis 07:00 Uhr

 

Samstag

Ab 16:00 Uhr

 

Sonn- Feiertage:

Ganztägig und ganzjährig

 

Wir bitten alle Vereinsmitglieder und Gartenpächter, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die festgelegten Ruhezeiten einzubehalten. Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe für ein harmonisches Miteinander in unserer Gartenanlage..

Die Vereinszeitung wird während der Gartensaison in den Sommermonaten verteilt. Von Oktober bis März können interessierte Pächter ihre Zeitung am Zeitungsständer neben dem Büro des Vereinsheims selbst abholen.

Vereinzeitung
Haus und Garten

Sie erreichen uns

E.-Mail: info@kgv-ma-friedrichsfeld.de

Tel : 0176-34361057

Telefonisch nur zu den Sprechzeiten,

ansonsten erreicht ihr uns per WhatsApp/SMS oder per E.-Mail

Mitgliederausweise

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, solltet ihr bisher noch

keinen Mitgliederausweis erhalten haben, könnt ihr euch gerne bei uns melden. Wir werden diesen dann mit der nächsten Bestellung für euch anfordern.

Regeln und Hinweise Gartenanlage

Schwimmbecken, Planschbecken und Trampoline

Gem. § 5 Abs. j) der Kleingartenordnung der Stadt Mannheim sind Schwimmbecken und Planschbecken ausschließlich für Kinder und nur bis zu einer Höhe von 50 cm sowie einem Durchmesser von 2 m oder einer Fläche von 3 m² zulässig.

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Wasser um, da es sich um eine begrenzt verfügbare Ressource handelt.

Das dauerhafte Aufstellen von Trampolinen mit einem Durchmesser von mehr als 2 m ist gemäß § 2 Nr. 9 f) der Kleingartenordnung verboten.

Offenes Feuer und Grillen

Offenes Feuer ist in der gesamten Gartenanlage verboten. Ausgenommen hiervon ist das Grillen mit Holzkohlegrills, sofern diese während des gesamten Betriebs unter ständiger Aufsicht stehen, um Gefahren durch Funkenflug zu vermeiden. Bitte halten Sie stets ausreichend Wasser zum Löschen bereit.

Beim Verlassen des Gartens muss die Glut vollständig erloschen sein. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Gartennachbarn nicht durch Rauchentwicklung belästigt werden.

Haupttore bei Dunkelheit abschließen

Aus Sicherheitsgründen und zur Vorbeugung gegen Einbrüche bitten wir alle Kleingartenpächter, die Haupttore unserer Anlage bei Einbruch der Dunkelheit stets abzuschließen. Bitte achtet darauf, dass die Tore zuverlässig verschlossen sind, um unsere Gartenanlage gemeinsam zu schützen.

Liebe Hundebesitzer

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gem. § 6 Ziffer 4 der Kleingartenverordnung der Stadt Mannheim Hunde in der gesamten Gartenanlage an der Leine zu führen sind. Auch wenn die Hunde im Garten sind, ist darauf zu achten, dass keine Gefahr für vorbeilaufende Personen besteht.

Einfahrverbot in die Gartenanlage

Wir bitten alle Gartenpächterinnen und Gartenpächter zu beachten, dass die Einfahrt in die Gartenanlage mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet ist. Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Hinweisschilder bereits vorhanden sind.

Ausnahmen sind möglich, wenn gartenspezifische Materialien angeliefert oder entsorgt werden müssen. In diesen Fällen ist der Vorstand vorab zu informieren, damit das Öffnen der Tore rechtzeitig organisiert werden kann.

Bitte meldet entsprechende Anliegen mindestens eine Woche im Voraus per WhatsApp, SMS oder im Rahmen unserer Sprechstunden an.

Vielen Dank für eure Mithilfe und euer Verständnis.

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